Haftungsausschluss

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Geschäftsbedingungen

Für alle unsere Angebote und Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cati Gómez, die bei der Handelskammer in Rotterdam hinterlegt sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Cati Gómez und Handelsnamen:

Cati Gómez | Cortadora de Jamon|Cortadora Professional | Das Schinken- und Weinerlebnis | Die Schinkenakademie | Das Schinkenerlebnis | Wein und Schinken

Artikel 1. Definitionen

1.1 Anwendbarkeit:

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Cati Gómez: Der Firmenname „Cati Gómez“ und die Handelsnamen |Cortadora de Jamón |Cortadora Profesional | Das Schinken- und Weinerlebnis | Die Schinkenakademie | Das Schinkenerlebnis | Wein & Schinken |

Der Firmenname Cati Gómez und die Handelsnamen Cortadora de Jamón | Cortadora Profesional | Das Schinken- und Weinerlebnis | Die Schinkenakademie | Das Schinkenerlebnis | Wein & Schinken | werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden unter einem Nenner bezeichnet, nämlich: Cati Gomez. Der Nenner „Cati Gomez“ gilt daher für alle Firmennamen und Handelsnamen.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in folgender Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt:

  • a. Cati Gomez, der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Cati Gomez, ansässig in der Jan Sluytersstraat 17, 3351JL in Papendrecht, eingetragen bei der Handelskammer mit der Handelskammernummer 92511104 und der Zweigstellennummer. 000047316403

  • B. Kunde und/oder Teilnehmer: jede natürliche oder juristische Person,

der mit Cati Gomez einen Vertrag für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum abschließt oder der ein Kostenvoranschlag/Angebot von Cati Gomez erhalten hat oder mit dem Cati Gomez eine Rechtsbeziehung unterhält oder für den Cati Gomez eine Rechtshandlung vornimmt;

C. Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Cati Gomez und dem Kunden und/oder Teilnehmer.

Cati Gómez Escudero: Person, die von Cati Gomez für einen festen oder unbestimmten Zeitraum als Eigentümerin und Managerin ernannt wurde, um Ratschläge, Anweisungen, Vorführungen, Kurse, Schulungen und Informationen über spanische Produkte, spanischen Schinken, Wein oder Sherry bereitzustellen und mit dieser Ernennung beauftragt ist (Mit-)verantwortlich für die Durchführung von Management- und Koordinierungsmaßnahmen während und im Umfeld von Aktivitäten. Teilnehmer: Jede Person, die mit Cati Gomez einen Vertrag für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum abschließt und/oder an einer oder mehreren Aktivitäten teilnimmt.

Artikel 2. Allgemeines

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote und Vereinbarungen über die Erbringung von Lieferungen und/oder Leistungen und/oder Arbeiten von Cati Gomez an den Kunden und darüber hinaus für alle (sonstigen) Rechtshandlungen zwischen Cati Gomez und dem Kunden, einschließlich Verhandlungen Situationen und andere vorvertragliche Situationen.

2.2 Sofern sowohl der Kunde als auch Cati Gomez Allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cati Gomez. Cati Gomez lehnt die vom Kunden als anwendbar erklärten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab und hat diese daher auch nie akzeptiert. Wenn Cati Gomez zum zweiten Mal auf Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von Art. Gemäß Artikel 6:225 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs muss der Kunde, wenn er den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cati Gomez widerspricht, dies unverzüglich, spätestens jedoch vor der Lieferung oder, wenn die Lieferung später als eine Stunde nach Erhalt erfolgt, tun Hinweis, spätestens innerhalb dieser Stunde bei Cati Gomez Einspruch erhoben

Andernfalls gelten aufgrund dieser Mitteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cati Gomez.

2.3 Wenn Cati Gomez nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen keine Anwendung finden oder dass Cati Gomez in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen und Bedingungen in anderen Fällen zu wünschen.

2.4 Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn und soweit die Parteien dies ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail vereinbart haben.

2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Die Parteien werden dann Konsultationen aufnehmen, um sich auf neue Bestimmungen zu einigen, die die ungültigen Bestimmungen ersetzen sollen, wobei Zweck und Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

2.6 Cati Gomez kann nicht an tatsächliche Handlungen, Rechtshandlungen und/oder mündliche oder schriftliche Vereinbarungen von Personen gebunden werden, die nicht zu ihrer Vertretung befugt sind, es sei denn, die Rechtshandlungen/Vereinbarungen wurden von bevollmächtigten Personen oder von ihr selbst schriftlich bestätigt.

Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge

3.1 Jedes Angebot von Cati Gomez ist freibleibend. Sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, basiert jedes Angebot auf der Ausführung unter normalen Umständen und auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Unterlagen usw. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Cati Gomez übermittelten Anforderungen und Spezifikationen sowie sonstiger Informationen, auf die Cati Gomez sein Angebot stützt.

3.2 Die von Cati Gomez dem Kunden zur Verfügung gestellten Kostenvoranschläge/Offerten und sonstigen Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung von Cati Gomez abgegeben werden.

vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3.3 Cati Gomez kann nicht an ihre Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise nachvollziehen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.

3.4 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge.

Artikel 4. Vereinbarung und Gefahrenübergang

4.1 Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Kunde das Angebot von Cati Gomez angenommen hat.

4.2 Die Gefahr für den/die gelieferte(n) Gegenstand(e) geht mit der rechtmäßigen und/oder tatsächlichen Lieferung an den Kunden auf den Kunden über und fällt somit unter die Kontrolle des Kunden oder eines von ihm benannten Dritten. bzw. für den Fall, dass der Kunde mit einer Mitwirkungshandlung an der Lieferung in Verzug gerät, ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Verzug gerät. Ob das Eigentum durch Lieferung übertragen wird oder nicht, ist unerheblich.

Artikel 5. Stornierung

5.1. Für den Fall, dass der Kunde eine Bestellung storniert oder den Vertrag vorzeitig kündigt (und eine vorzeitige Kündigung gemäß Artikel 7:411 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht unmöglich ist), zahlt der Kunde alle Kosten, die Cati Gomez bereits in der Folge entstanden sind im Rahmen der Vereinbarung Kosten zu erstatten und einen angemessenen Teil des vereinbarten Gehalts zu erstatten, wobei die Höchstgrenze das volle vereinbarte Gehalt ist.

5.2. Die vorstehende Kostenregelung berührt nicht die grundsätzlich bestehende Haftung des Kunden für Schäden, die aus der Stornierung oder vorzeitigen Kündigung resultieren, einschließlich entgangenen Gewinns.

5.3 Wenn eine Vereinbarung vorliegt, Cati Gómez, Cortadora

Profesional de Jamón muss ein Produkt verarbeiten (z. B. einen Schinken professionell schneiden) und der Kunde selbst liefert das Produkt und daher wurde das Produkt nicht von Cati Gómez geliefert, wenn sich bei der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass das Produkt Eigenschaften aufweist, die nach Ansicht von Cati Gómez das Produkt für den Verzehr ungeeignet machen (z. B. ungewöhnlicher Geruch oder Geschmack), verpflichtet den Kunden, den gesamten vereinbarten Preis an Cati Gómez zu zahlen; Der Umstand, dass Cati Gómez ihre Leistung aufgrund des vorgenannten Umstandes nicht erbringen kann, liegt vollständig in der Risikosphäre des Kunden und Cati Gómez sollte hieraus kein Nachteil entstehen. Cati Gomez kann dem Kunden aus Kulanz dennoch etwas entgegenkommen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von Art. 7:411 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, dass Cati Gomez Anspruch auf das volle Gehalt hat, weil das Ende der Vereinbarung vollständig dem Kunden zuzurechnen ist und die Zahlung des vollen Gehalts angemessen ist; Schließlich hätte die Kundin vor dem Eintreffen von Cati Gómez am Ort der Vertragserfüllung prüfen müssen, ob das Produkt für ihre Verarbeitung geeignet ist. Zu dieser Untersuchungspflicht gehört auch, dass der Kunde dafür gesorgt hat, dass das Produkt zu einem Zeitpunkt bei ihm zu Hause eintrifft, dass Gelegenheit zur Untersuchung besteht.

5.4 Das in Absatz 3 genannte Urteil von Cati Gómez ist bindend und der Kunde akzeptiert vorbehaltlos, dass dieses Urteil bindend ist. Schließlich ist Cati Gómez ein Profi, ein Cortadora profesional de Jamón. Eine Cortadora profesional de Jamón ist in der Lage, das Produkt zu beurteilen und hat, sobald sie feststellt, dass das Produkt Eigenschaften aufweist, die das Produkt nach Meinung der Cortadora profesional de Jamón Cati Gómez nicht zum Verzehr geeignet machen, eine Berufspflicht sich nicht an der Arbeit am Verzehr des Produkts zu beteiligen.

Artikel 6. Preise

6.1. Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Artikel 7. Zahlung

7.1 Der Kunde hat 25 % des vereinbarten Preises als Anzahlung zu leisten

Die Zahlung muss spätestens 15 Tage vor Vertragsabschluss erfolgen, es sei denn, es wurde ein höherer Prozentsatz der Anzahlung vereinbart; in diesem Fall gilt der höhere Prozentsatz. Erfolgt der Vertragsabschluss weniger als 15 Tage vor Vertragsabschluss, muss der Kunde die Anzahlung spätestens einen Tag nach Vertragsschluss, in jedem Fall jedoch vor Vertragsabschluss, leisten. Unter Vertragserfüllung versteht man die vereinbarte Lieferung von Cati Gomez und/oder die vereinbarten Leistungen/Aktivitäten von Cati Gomez gegenüber dem Kunden und/oder der Person(en), für die der Kunde diese Leistungen/Aktivitäten (z. B. einen Kurs o.ä.) bestimmt hat Werkstatt).

7.2 Wenn eine Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht, hat Cati Gomez das Recht, die Bestellung sofort zu stornieren und die Ausführung des Vertrags zu verweigern, ohne in Verzug zu geraten. Leistet der Kunde eine Anzahlung nicht fristgerecht, kommt dies einem Rücktritt des Kunden bzw. einer vorzeitigen Kündigung des Kunden gleich und die Artikel 5.1 und 5.2 gelten (wechselseitig). Der Kunde kann die Wirkung dieser Punkte nicht dadurch vermeiden, dass er anstelle einer vorzeitigen Stornierung/Kündigung die Anzahlung nicht rechtzeitig leistet.

7.3 Der Kunde hat die von Cati Gomez erhaltene(n) Rechnung(en) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Eine erhaltene Anzahlung wird in der Rechnung ausgewiesen und auf den vertraglich geschuldeten Gesamtbetrag angerechnet; Auf der Rechnung wird dann der zu zahlende Restbetrag ausgewiesen. Wird vereinbart, dass für die Anzahlung eine gesonderte Rechnung ausgestellt wird, wird diese Rechnung in die Hauptrechnung aufgenommen und mit dem Gesamtbetrag der vertraglichen Zahlung verrechnet, auch wenn diese Rechnung (noch) nicht bezahlt wurde; im letzteren Fall muss der Kunde natürlich trotzdem beide Rechnungen bezahlen.

7.4 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde Zinsen vom Tag des Verzugseintritts bis zum Zeitpunkt der Zahlung. Für Kunden, die Verbraucher (natürliche Person, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handelt bzw

Unternehmen) gilt der gesetzliche Zinssatz (Artikel 6:120 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), für andere Kunden gilt der gesetzliche Handelszinssatz (Artikel 6:120 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).

7.5 Befindet sich der Kunde in Verzug, sendet Cati Gomez dem Kunden eine kostenlose Mahnung zu, in der er spätestens 18 Tage nach dem Datum des Mahnschreibens zur Zahlung aufgefordert wird und in der darauf hingewiesen wird, dass dies nicht der Fall ist Der Kunde schuldet die außergerichtlichen Inkassokosten; es gibt auch die Menge davon an

In diesem Fall fallen außergerichtliche Inkassokosten an. Diese Höhe wird wie folgt bestimmt:

15% des Betrags des Hauptbetrags der Forderung auf den ersten 2500 der Forderung, aber mindestens 40,00 (bei 15% bis zu einem geringeren Betrag als 40,00 würde führen);

10% der Höhe des Hauptbetrags der Forderung über den folgenden Betrag 2500 der Forderung;

5% des Betrags des Hauptbetrags der Forderung über das Folgende 5000 der Forderung;

1% der Höhe des Hauptbetrags der Forderung über den folgenden Betrag 190.000 der Forderung;

0,5% auf den Überschuss des Kapitalbetrags mit einem Höchstbetrag von 6775.

7.6 Nach Fälligkeit der außergerichtlichen Inkassokosten wird Cati Gomez vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens mindestens eine weitere Inkassomaßnahme durchführen. Im Rahmen dieser Inkassomaßnahme wird der Kunde zur Zahlung des fälligen Betrags einschließlich der außergerichtlichen Inkassokosten und Zinsen aufgefordert.

7.7 Jede Zahlung des Kunden dient zunächst der Begleichung der außergerichtlichen Inkassokosten und/oder der Prozesskosten, dann der Zahlung der Zinsen und erst dann der Begleichung der offenen Hauptsumme, es sei denn, der Kunde gibt in einer Zahlungsbeschreibung ausdrücklich an, für welche (Teilforderung) zur Bezahlung

ist gewünscht. Wird die Hauptsumme/der Rechnungsbetrag beglichen, gilt diese Zahlung nicht als Zahlung, die ausdrücklich als auf die Hauptsumme/den Rechnungsbetrag gerichtet bezeichnet ist.

Artikel 8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle gelieferten und noch zu liefernden Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die Cati Gomez gegenüber dem Kunden hat oder haben wird, alleiniges Eigentum von Cati Gomez.

8.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden oder Dritten ein sonstiges Recht daran einzuräumen. Eine Weiterveräußerung der Produkte ist dem Kunden nur im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Regeln, hat Cati Gomez das Recht, die Ware vom Ort(en), an dem/denen sie geliefert wurden, zurückzunehmen oder zurückholen zu lassen, ohne dass dafür eine Genehmigung des Kunden oder des Gerichts erforderlich ist, und dort einzutreten Standorte). In diesem Fall ist auch jede Forderung von Cati Gomez sofort und in voller Höhe fällig.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Cati Gomez aufzubewahren.

8.4 Cati Gómez ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und noch beim Kunden befindlichen Produkte zurückzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Kunde gewährt Cati Gómez jederzeit freien Zugang zu seinen Standorten und/oder Gebäuden, um die Produkte zu prüfen und/oder die Rechte von Cati Gómez auszuüben.

8.5 Nach der Rücknahme hat Cati Gómez das Recht, die Produkte entweder bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags, einschließlich Zinsen, Kosten und etwaiger Schäden, zurückzubehalten oder, im Falle einer Vertragsbeendigung, die Produkte an Dritte zu verkaufen In diesem Fall wird der Nettoerlös von der vom Kunden geschuldeten Gesamtsumme abgezogen.

8.6 Wenn ein oder mehrere Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden oder Rechte daran geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Cati Gómez unverzüglich darüber zu informieren, andernfalls wird ihm eine Geldstrafe in Höhe des Verkaufspreises dieser Produkte auferlegt dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Artikel 9. Information und Beratung

9.1 Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Produkte von Cati Gómez, Ratschläge, Richtlinien, Anleitungen und weitere Daten erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail etwas anderes vereinbart wurde, stets nach bestem Wissen und/oder Gewissen, jedoch ohne Verpflichtung. . Der Kunde kann hieraus keine Rechte herleiten und Cati Gómez kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben.

Artikel 10. Haftung und Rechtsverlust

10.1 Cati Gómez kann nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet werden, die eine direkte oder indirekte Folge von Folgendem sind:

a. ein Ereignis, das tatsächlich außerhalb seiner Kontrolle liegt und daher nicht auf seine Handlungen und/oder Unterlassungen zurückgeführt werden kann.

B. jede Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Untergebenen oder anderer Personen, die vom Kunden oder in seinem Namen beschäftigt sind oder auf andere Weise dazu veranlasst wurden, während der Ausführung von Arbeiten durch Cati Gómez (z. B. einem Workshop oder Kurs) anwesend zu sein.

10.2 Cati Gómez haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass Cati Gómez sich auf falsche und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat.

10.3 Cati Gómez haftet nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde die Produkte nicht ordnungsgemäß lagert, lagert, verarbeitet, verpackt oder transportiert, wodurch die Produkte verderben oder andere Schäden an den Produkten auftreten können.

10.4 Cati Gomez akzeptiert im Falle eines Verzehrs der Produkte nach dem

Ablaufdatum keinerlei Haftung.

10.5 Der Kunde garantiert, dass die Produkte nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verarbeitet, verbraucht oder weiterverkauft werden. Der Kunde stellt Cati Gomez ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Schäden ergeben, die durch den Verzehr der Produkte nach Ablauf des Verfallsdatums entstehen.

10.6 Cati Gomez ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, außer im Falle eines Schadens, der auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cati Gomez zurückzuführen ist. Cati Gomez ist niemals zur Zahlung einer Entschädigung für Folgeschäden verpflichtet. Zu den Folgeschäden zählen entgangener Umsatz, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Produktionsschäden, Betriebsschäden, Stagnationsschäden und indirekte Schäden.

10.7 Wenn Cati Gomez gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist die Haftung von Cati Gomez auf den Betrag beschränkt, der dem vereinbarten Preis für die Ausführung (des Teils) des Vertrags entspricht, in dessen Rahmen der Schaden entstanden ist. oder, im Falle einer Versicherung, auf die Höhe der Zahlung des Versicherers von Cati Gomez, wenn diese höher ist als der vereinbarte Preis.

10.8 Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cati Gomez stellt der Kunde Cati Gomez von Ansprüchen (eines oder mehrerer) Dritter auf Schadensersatz im Zusammenhang mit den von Cati Gomez gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.

10.9 Anspruchsrechte und sonstige Befugnisse des Kunden aus welchem Grund auch immer gegen Cati Gómez verfallen in jedem Fall nach Ablauf von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Anspruchsrechte oder Befugnisse entstanden sind.

Artikel 11. Beschwerden

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und Verpackungen unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen bzw. durchführen zu lassen. Der

Der Kunde muss insbesondere prüfen: a. ob die (richtigen) Produkte geliefert wurden;

B. ob die Produkte den Qualitätsanforderungen, den Temperaturanforderungen, den Hygienestandards oder zumindest den Anforderungen entsprechen, die für den normalen Gebrauch gelten können.

11.2 Der Kunde kann sich nicht mehr darauf berufen, wenn das gelieferte Produkt nicht der Vereinbarung entspricht, wenn er Cati Gómez nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Inspektion oder dem Zeitpunkt, zu dem er die Inspektion hätte durchführen müssen, informiert hat. Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt eine Frist von 8 Tagen als angemessene Frist. Hierzu ist der Kunde verpflichtet. um Cati Gómez Gelegenheit zu geben, die Anzeige(n) zu prüfen. Die Tatsache, dass Cati Gómez eine Anzeige untersucht, bedeutet nicht, dass Cati Gómez irgendeine Haftung anerkennt. Wenn der Kunde Cati Gómez keine Gelegenheit gibt, die Reklamation zu prüfen, hindern Angemessenheit und Billigkeit den Kunden daran, sich (noch) darauf zu berufen, dass das gelieferte Produkt nicht der Vereinbarung entspricht.

11.3 Ist ein Produkt fehlerhaft oder handelt es sich nicht um das richtige Produkt und hat der Kunde dies rechtzeitig reklamiert, wird der Kunde nach seiner Wahl ein Ersatzprodukt liefern oder den Preis für das beanstandete Produkt gutschreiben. Der Kunde muss Cati Gomez die Möglichkeit geben, ein Ersatzprodukt zu liefern, es sei denn, Cati Gomez. hat seine Wahl für die Kreditwürdigkeit schriftlich mitgeteilt. Gibt der Kunde Cati Gomez nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag der Reklamation Gelegenheit dazu, kann sich der Kunde nicht mehr darauf berufen, dass das Produkt nicht der Vereinbarung entspricht. Der Versuch, innerhalb einer angemessenen Frist einen Termin für einen Ersatz zu vereinbaren, gilt als Gelegenheit für Cati Gomez, einen Ersatz zu leisten.

11.4 Ein Mangel an einem Produkt oder die Lieferung eines falschen Produkts gibt dem Kunden nicht das Recht, die gesamte Bestellung, zu der das Produkt gehört, abzulehnen.

11.5 Reklamationen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden.

11.6. Das Recht zur Beanstandung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verarbeitet oder an Dritte weitergegeben hat.

Artikel 12. Auflösung und Aussetzung

12.1 Wenn die Waren des Kunden gepfändet werden, der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt, für zahlungsunfähig erklärt wird oder auf andere Weise die freie Verfügung über sein Vermögen verliert oder im Falle der Schließung oder Liquidation des Unternehmens des Kunden, hat Cati Gomez das Recht, die Zahlung auszusetzen ( (weiterhin) die Erfüllung aller mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen zu beeinträchtigen oder diese Vereinbarungen ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs von Cati Gomez auf Schadensersatz. Wenn Cati Gomez von ihrem vorgenannten Recht Gebrauch macht, ist sie nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

12.2 Wenn der Kunde einer seiner Verpflichtungen gegenüber Cati Gómez nicht nachkommt oder Cati Gómez befürchtet, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird und der Kunde nicht in der Lage ist, Cati Gómez auf erstes Anfordern hinreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu bieten, wird Cati Gómez hat das Recht, den/die Vertrag(e) ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs von Cati Gómez auf Schadensersatz. Wenn Cati Gómez von ihrem vorgenannten Recht Gebrauch macht, ist sie nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

12.3. Tritt ein Ereignis im Sinne von Absatz 1 und/oder 2 dieses Artikels ein, sind alle Forderungen von Cati Gómez gegenüber dem Kunden sofort und vollständig fällig und zahlbar.

Artikel 13. Höhere Gewalt

13.1 Cati Gómez ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird. Als Ereignisse, die tatsächlich außerhalb der Kontrolle von Cati Gómez liegen oder ihr nicht zuzurechnen sind, gelten in jedem Fall: Behinderungen durch Dritte, auch solche von Regierungen; Transporthindernisse, wie zum Beispiel extreme Wetterbedingungen; Krankheiten, Viren bzw

Epidemien bei Schweinen; Voll- oder Teilstreiks; Unruhen, sowohl in den Niederlanden als auch in den Herkunftsländern der Produkte; Verlust oder Beschädigung von Produkten während des Transports; Versäumnis oder nicht rechtzeitige Lieferung an Cati Gómez durch seine Lieferanten; Ex- und Importverbote; Brände, Störungen und Unfälle im Unternehmen von Cati Gomez im Unternehmen seines Lieferanten oder am vereinbarten Ort der Vertragserfüllung; das Abbrennen von Transportmitteln von Cati Gomez oder des von ihr beauftragten Transportunternehmens, das Auftreten von Störungen daran und die Beteiligung an damit verbundenen Unfällen; die Erhebung von Abgaben durch die Regierung oder die Ergreifung sonstiger Maßnahmen der Regierung, die eine Änderung der relevanten Sachverhalte herbeiführen.

13.2 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche Auflösung zu kündigen. Soweit die Vereinbarung zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise von Cati Gomez ausgeführt worden war, handelt es sich bei der Auflösung um eine Teilauflösung. Was im Rahmen der Vereinbarung bereits geliefert wurde, wird anteilig abgerechnet.

13.3 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über einen Fall höherer Gewalt informieren.

Artikel 14. Vertraulichkeit

14.1 Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder von einer anderen Quelle erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, wird diese nur für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurden. Verstößt der Kunde gegen diese Geheimhaltungspflicht, wird eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 1.000,00 geschuldet an Cati Gomez, pro Informationselement.

Artikel 15. Geistige Eigentumsrechte

15.1 Der Kunde muss alle geistigen Eigentumsrechte, die mit den von Cati Gómez gelieferten Produkten verbunden sind, vollständig und bedingungslos respektieren.

Artikel 16. Bekanntmachung einer Adressänderung

16.1 Solange Cati Gómez noch nicht alles geliefert hat, wozu Cati Gómez im Rahmen einer Vereinbarung verpflichtet ist, solange der Kunde noch keine Rechnung(en) für eine durchgeführte(n) Lieferung(en) erhalten hat und solange der Kunde dies nicht getan hat Hat der Kunde jedoch sämtliche Rechnungen von Cati Gómez erhalten, ist er verpflichtet, Cati Gómez unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren, sobald diese eintritt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behalten Briefe, Nachrichten, Rechnungen und andere schriftliche Mitteilungen, die an die alte Adresse gesendet werden, weiterhin ihre Gültigkeit gemäß Art. 3:37 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und gelten daher als dem Kunden zugegangen. Als alte Adresse gilt die Adresse, die Cati Gómez aufgrund einer ausdrücklichen Mitteilung des Kunden bekannt war, oder, falls keine ausdrückliche Mitteilung erfolgte, die Adresse, die der Kunde auf seinem Briefpapier oder in seiner E-Mail angegeben hat. mail erwähnt hatte (als reguläre, nicht digitale Adresse). Hat der Kunde weder ausdrücklich eine Postanschrift mitgeteilt noch auf Briefpapier oder E-Mail eine Postanschrift angegeben, ist die „alte Adresse“ die Adresse, an die Cati Gómez liefern muss oder geliefert hat oder die im Vertrag angegebene Adresse des Kunden Registrieren Sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für eine E-Mail-Adresse und deren Änderungen.

Artikel 17. Umwandlung

17.1 Entspricht der Umfang einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die (unerwartet und unerwartet) ungültig ist oder deren Anfechtbarkeit erfolgreich geltend gemacht wird, dem Umfang einer anderen Bestimmung, die als gültig angesehen werden kann, so sehr, dass sie ungültig sein muss? davon ausgegangen, dass eine andere Bestimmung aufgenommen worden wäre, wenn auf die erstere aufgrund ihrer Ungültigkeit/Anfechtbarkeit verzichtet worden wäre,

dann hat sie Anspruch auf die Wirkung dieser anderen Bestimmung. Vom Umfang her kommt die andere Bestimmung der Absicht von Cati Gómez am nächsten, was sich aus der ersten Bestimmung ableiten lässt.

Kunst. 18. Gesetz und Richter

18.1 Für alle Verträge zwischen Cati Gómez und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat.

18.2 Alle Streitigkeiten über Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Cati Gómez werden dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Cati Gómez seinen Sitz hat, soweit dies gesetzlich zulässig ist; Diese Regel gilt daher nicht für Streitigkeiten, die der Kammer für Unterbezirksfälle vorgelegt werden. Ungeachtet dieser Regelung kann Cati Gómez das Gericht wählen, das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die relative Zuständigkeit zuständig ist.

Version Januar 2024